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Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegedienste, Heilmittelerbringer

Digital umstellen im Bereich Praxen, Pflege & Therapie

Im Gesundheitswesen gelten die meisten Digitalpflichten bereits: E-Rezept seit 2024, TI-Anbindung der Pflege seit 01.07.2025 und ePA-Befüllung seit 01.10.2025; Heilmittelerbringer folgen am 01.10.2027.

Zeitstrahl Praxen, Pflege & Therapie

← wischen · 9 Stichtage →
  1. seit 1.354 TagenKrankmeldungen elektronisch abrufen (eAU)
  2. seit 989 TagenE-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel
  3. seit 623 TagenE-Rechnungen empfangen können
  4. seit 591 TagenKI-Kompetenz im Team fördern
  5. seit 442 TagenPflegeeinrichtungen an die TI angebunden
  6. seit 350 TagenElektronische Patientenakte befüllen
  7. seit 194 TagenNIS2: beim BSI registrieren, Risiken managen
  8. Stand der PrüfungHeute
  9. in 288 TagenHilfsmittel elektronisch verordnen
  10. in 380 TagenTI-Pflicht für Heilmittelerbringer

Was ändert sich für Praxen, Pflege & Therapie?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das Rückgrat aller Pflichten. Wer angeschlossen ist, braucht einen Konnektor oder TI-Gateway, einen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) und elektronische Heilberufsausweise.

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie haben mehr Zeit: Der Bundestag hat die TI-Pflicht am 06.11.2025 auf den 01.10.2027 verschoben. Hilfsmittel werden ab 01.07.2027 elektronisch verordnet.

Größere Einrichtungen – Kliniken, große MVZ, Labore – können zusätzlich unter NIS2 fallen und mussten sich beim BSI registrieren.

Rechenbeispiel

Physiotherapiepraxis mit 6 Therapeuten

TI-Anschluss
bis 01.10.2027
eHBA / SMC-B
vorher beantragen
E-Verordnung Heilmittel
mit TI-Start
E-Rechnung empfangen
seit 01.01.2025

Ausweise haben Lieferzeiten von mehreren Wochen. Wer im Frühjahr 2027 bestellt, ist rechtzeitig angeschlossen.

Woran scheitern Betriebe in der Praxis?

Widerspruch zur ePA

Die Befüllungspflicht entfällt nur, wenn die versicherte Person widersprochen hat. Die Praxissoftware muss den Widerspruchsstatus vor dem Upload prüfen.

KIM statt Fax

Arztbriefe laufen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Fehlen Pflichtanwendungen wie KIM, wird die monatliche TI-Pauschale gekürzt.

Rechnungen an Privatpatienten

Heilbehandlungen an Privatpatienten sind keine B2B-Umsätze – die E-Rechnungspflicht greift hier nicht. Rechnungen an Kliniken oder Kooperationspartner dagegen schon.

Welche 9 Fristen gelten für Praxen, Pflege & Therapie?

  1. gilt
    gilt bereits

    Krankmeldungen elektronisch abrufen (eAU)

    Wer: Arbeitgeber mit gesetzlich versicherten Beschäftigten

    Arbeitsunfähigkeitsdaten werden über die Lohnsoftware bei der Krankenkasse abgerufen. Der gelbe Schein als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber entfällt.

    PersonalQuelle: § 109 SGB IV (öffnet in neuem Tab)

  2. gilt
    gilt bereits

    E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Wer: Vertragsärztliche Praxen, Apotheken

    Verordnungen für GKV-Versicherte werden elektronisch über die Telematikinfrastruktur ausgestellt und eingelöst.

    GesundheitswesenQuelle: gematik: E-Rezept (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  3. gilt
    gilt bereits

    E-Rechnungen empfangen können

    Wer: Alle Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer

    Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Die Rechnung muss im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1) lesbar und 8 Jahre unverändert archiviert werden.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  4. gilt
    gilt bereits

    KI-Kompetenz im Team fördern

    Wer: Alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten

    Seit dem Digital Omnibus (in Kraft seit 27.07.2026) genügt es, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen – etwa Schulung und Nutzungsregeln. Verbotene KI-Praktiken sind seit 02.02.2025 untersagt.

    Künstliche IntelligenzQuelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  5. gilt
    gilt bereits

    Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden

    Wer: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

    Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit elektronischem Heilberufs- bzw. Institutionsausweis, KIM-Postfach und Zugriff auf ePA-Daten.

    GesundheitswesenQuelle: § 341 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  6. gilt
    gilt bereits

    Elektronische Patientenakte befüllen

    Wer: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken

    Befunde, Arztbriefe und Medikationsdaten sind in die ePA für alle einzustellen, sofern Versicherte nicht widersprochen haben.

    GesundheitswesenQuelle: BMG: ePA für alle (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  7. gilt
    gilt bereits

    NIS2: beim BSI registrieren, Risiken managen

    Wer: Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren – ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz

    Registrierung im BSI-Portal (Nachfrist lief bis 31.07.2026), zehn Risikomanagement-Maßnahmen, Meldung erheblicher Vorfälle nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat. Die Geschäftsleitung muss sich schulen lassen.

    IT-SicherheitQuelle: BSI: NIS-2-Betroffenheitsprüfung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  8. noch 288 Tage
    kommt

    Hilfsmittel elektronisch verordnen

    Wer: Verordnende Praxen, Sanitätshäuser, Hilfsmittelerbringer

    Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie bilanzierte Diäten werden per E-Verordnung über die TI abgewickelt.

    GesundheitswesenQuelle: § 360 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  9. noch 380 Tage
    kommt

    TI-Pflicht für Heilmittelerbringer

    Wer: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie

    Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Der Termin wurde am 06.11.2025 vom 01.01.2026 verschoben.

    GesundheitswesenQuelle: VDD: TI-Pflicht verschiebt sich (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen