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Speditionen, Kurierdienste, Werkverkehr

Digital umstellen im Bereich Transport & Logistik

Transporter von 2,5 bis 3,5 t brauchen seit 01.07.2026 im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr einen digitalen Tachographen Gen2V2; Lkw über 3,5 t mussten bereits bis 18.08.2025 umgerüstet sein.

Zeitstrahl Transport & Logistik

← wischen · 6 Stichtage →
  1. seit 394 TagenSmart-Tachograph V2 in Lkw über 3,5 t
  2. seit 194 TagenNIS2: beim BSI registrieren, Risiken managen
  3. seit 77 TagenTachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t
  4. Stand der PrüfungHeute
  5. in 107 TagenE-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €
  6. in 472 TagenE-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen
  7. in 1.384 TagenEU-weite E-Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze (ViDA)

Was ändert sich für Transport & Logistik?

Für Kurier- und Paketdienste mit Fahrten ins Ausland ist die Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge die dringendste Umstellung. Kontrollen an Grenzübergängen wurden seit Juli 2026 verschärft.

Logistikunternehmen ab 50 Beschäftigten gehören zum Sektor Transport und Verkehr nach NIS2 – mit Registrierung, Risikomanagement und Meldepflichten.

Fuhrparks bedeuten laufende Zulassungsvorgänge: Neufahrzeuge, Abmeldungen nach Verkauf, Umschreibungen bei Sitzverlegung. Diese Vorgänge lassen sich über i-Kfz vollständig online abwickeln.

Rechenbeispiel

Kurierdienst mit 8 Transportern (3,2 t)

Fahrten nach AT/CH/NL
wöchentlich
Tachograph Gen2V2
seit 01.07.2026 Pflicht
Kosten je Fahrzeug
Einbau + Kalibrierung
Fahrerkarten
8 Stück beantragen

Fahrzeuge ohne Tachograph dürfen nur noch im Inland eingesetzt werden, bis die Nachrüstung erfolgt ist.

Woran scheitern Betriebe in der Praxis?

Kabotage zählt mit

Die Tachographenpflicht ab 2,5 t gilt auch für Kabotagefahrten – also Transporte innerhalb eines anderen EU-Staats – nicht nur für Fahrten über die Grenze.

Download-Intervalle

Fahrerkarten sind spätestens alle 28 Tage, Massenspeicher spätestens alle 90 Tage auszulesen und die Daten ein Jahr aufzubewahren.

Kein Textform-Nachweis

Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sind in § 2a SchwarzArbG genannt. Arbeitsbedingungen müssen weiterhin schriftlich nachgewiesen werden.

Welche 7 Fristen gelten für Transport & Logistik?

  1. gilt
    gilt bereits

    Smart-Tachograph V2 in Lkw über 3,5 t

    Wer: Fahrzeuge über 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

    Ältere digitale und analoge Kontrollgeräte mussten gegen den intelligenten Tachographen der zweiten Version getauscht sein.

    FuhrparkQuelle: IHK München: Nachrüstpflicht Fahrtenschreiber (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  2. gilt
    gilt bereits

    NIS2: beim BSI registrieren, Risiken managen

    Wer: Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren – ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz

    Registrierung im BSI-Portal (Nachfrist lief bis 31.07.2026), zehn Risikomanagement-Maßnahmen, Meldung erheblicher Vorfälle nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat. Die Geschäftsleitung muss sich schulen lassen.

    IT-SicherheitQuelle: BSI: NIS-2-Betroffenheitsprüfung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  3. gilt
    gilt bereits

    Tachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t

    Wer: Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage

    Einbau eines digitalen Tachographen Gen2V2, Fahrerkarten, Datenarchivierung und Schulung zu Lenk- und Ruhezeiten.

    FuhrparkQuelle: IHK Ostthüringen: Tachographenpflicht ab 2,5 t (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  4. noch 107 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €

    Wer: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026

    Rechnungen an andere Unternehmen im Inland nur noch als E-Rechnung. PDF per E-Mail oder Papier sind für diese Betriebe ab 01.01.2027 nicht mehr zulässig.

    E-RechnungQuelle: § 27 Abs. 38 UStG (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  5. noch 472 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen

    Wer: Alle Unternehmen mit Rechnungen an andere inländische Unternehmen

    Die Übergangsfrist für Betriebe bis 800.000 € Umsatz und für EDI-Verfahren endet am 31.12.2027. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  6. noch 1.384 Tage
    kommt

    EU-weite E-Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze (ViDA)

    Wer: Unternehmen mit B2B-Umsätzen in andere EU-Mitgliedstaaten

    Innergemeinschaftliche Rechnungen nur noch elektronisch nach EN 16931 und Meldung der Umsatzdaten nahezu in Echtzeit statt Zusammenfassender Meldung.

    E-RechnungQuelle: Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA) (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  7. offenTermin offen
    Entwurf

    Elektronische Arbeitszeiterfassung

    Wer: Arbeitgeber ab 10 Beschäftigten (laut Referentenentwurf)

    Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sollen elektronisch und am selben Tag erfasst werden. Übergang laut Entwurf: 1 Jahr für große Betriebe, 2 Jahre bis 250, 5 Jahre bis 50 Beschäftigte.

    PersonalQuelle: IHK Rhein-Neckar: Arbeitszeiterfassung 2026 (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen