Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Hersteller seit 11.09.2026
Kurz beantwortet
Seit 11.09.2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle über die Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach 14 Tagen bzw. einem Monat. Die Pflicht gilt auch für bereits verkaufte Produkte. Ab 11.12.2027 sind alle Anforderungen des Cyber Resilience Act Voraussetzung für das CE-Kennzeichen.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) ist das erste EU-weite Gesetz mit verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte. Er gilt für Hardware und Software mit digitalen Elementen, die mit einem Netzwerk oder einem anderen Gerät verbunden werden können – vom Router über die Industriesteuerung bis zur App.
Was müssen Hersteller seit dem 11.09.2026 melden?
Hersteller müssen zwei Arten von Ereignissen melden:
- aktiv ausgenutzte Schwachstellen in ihren Produkten,
- schwere Sicherheitsvorfälle, die die Sicherheit des Produkts beeinträchtigen.
| Frist ab Kenntnis | Meldung |
|---|---|
| 24 Stunden | Frühwarnung |
| 72 Stunden | Meldung mit allgemeinen Informationen und ergriffenen Maßnahmen |
| 14 Tage nach Korrektur | Abschlussbericht zur Schwachstelle |
| 1 Monat nach Meldung | Abschlussbericht zum Vorfall |
Die Pflicht gilt auch für Produkte, die vor dem 11.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, und für Hersteller außerhalb der EU, deren Produkte auf dem EU-Markt erhältlich sind.
Was gilt ab dem 11.12.2027?
Ab diesem Tag müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte die wesentlichen Anforderungen des CRA erfüllen, um das CE-Kennzeichen zu tragen. Dazu gehören:
- Security by Design und sichere Standardeinstellungen,
- Sicherheitsupdates über einen festgelegten Supportzeitraum,
- eine Software-Stückliste (SBOM),
- ein Prozess zum Umgang mit Schwachstellen,
- eine Konformitätsbewertung – für kritische Produkte durch eine benannte Stelle.
Wie bauen Hersteller einen Meldeprozess auf?
Ein funktionierender Meldeprozess braucht vier Bausteine:
- Eingangskanal für Schwachstellenhinweise, etwa eine security.txt und ein Kontaktformular.
- Bewertung innerhalb weniger Stunden: Ist die Schwachstelle aktiv ausgenutzt?
- Meldeteam mit Vertretung, das die 24-Stunden-Frist auch am Wochenende einhält.
- Produktinventar mit Versionen und Komponenten, um Betroffenheit schnell festzustellen.
Wer zugleich unter NIS2 fällt, braucht zwei Meldewege: ENISA-Plattform für Produktschwachstellen, BSI-Portal für Vorfälle im eigenen Betrieb.
Die Fristen zu diesem Thema
- giltgilt bereits
Cyber Resilience Act: Schwachstellen melden
Wer: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen – auch für Bestandsprodukte
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle über die ENISA-Meldeplattform melden: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach 14 Tagen bzw. einem Monat.
IT-SicherheitQuelle: BSI: Cyber Resilience Act – Meldepflicht startet (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- noch 451 Tagekommt
Cyber Resilience Act: alle Pflichten, CE-Kennzeichen
Wer: Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen
Security by Design, Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum, Software-Stückliste (SBOM) und Konformitätsbewertung werden Voraussetzung für das CE-Kennzeichen.
IT-SicherheitQuelle: BSI: Cyber Resilience Act (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Gilt der CRA auch für Software ohne Hardware?
Ja. Installierbare Software und Apps sind Produkte mit digitalen Elementen. Reine SaaS-Angebote sind grundsätzlich ausgenommen, außer sie dienen als Fernverarbeitungslösung eines Produkts.
Wo werden CRA-Meldungen abgegeben?
Über die Single Reporting Platform der ENISA. Die Meldung geht an das zuständige nationale CSIRT – in Deutschland das BSI – und an die ENISA.
Sind Händler von der Meldepflicht betroffen?
Die Meldepflicht trifft Hersteller. Importeure und Händler müssen aber Hersteller und Behörden informieren, wenn sie von Schwachstellen erfahren, und ab 11.12.2027 die CE-Konformität prüfen.
Quellen
- BSI: Cyber Resilience Act – Meldepflicht startet (11.09.2026)
- BSI: Cyber Resilience Act
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten