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Betriebe mit Baustellen, Werkstatt und Firmenfahrzeugen

Digital umstellen im Bereich Handwerk

Handwerksbetriebe müssen bis spätestens 01.01.2028 alle Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen – bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz schon ab 01.01.2027.

Zeitstrahl Handwerk

← wischen · 10 Stichtage →
  1. seit 623 TagenE-Rechnungen empfangen können
  2. seit 623 TagenArbeitsbedingungen in Textform nachweisen
  3. seit 412 TagenElektronische Kassen beim Finanzamt melden
  4. seit 258 TagenSteuerbescheide kommen digital
  5. seit 77 TagenTachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t
  6. Stand der PrüfungHeute
  7. in 105 TagenEntwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – mittlere und große Unternehmen
  8. in 107 TagenE-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €
  9. in 287 TagenEUDR – Kleinst- und Kleinunternehmen
  10. in 472 TagenE-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen
  11. in 472 TagenRegistrierkassenpflicht ab 100.000 € Umsatz

Was ändert sich für Handwerk?

Für die meisten Handwerksbetriebe ist die E-Rechnung die größte Umstellung, weil Aufträge von Bauträgern, Hausverwaltungen und Generalunternehmern fast immer B2B sind. Rechnungen an Privatkunden bleiben dagegen frei in der Form.

Dazu kommen die Kasse im Ladengeschäft oder Verkaufsraum, die Arbeitszeiterfassung auf wechselnden Baustellen und – wer mit Transportern über die Grenze fährt – der Tachograph ab 2,5 t.

Achtung Baugewerbe: Arbeitsverträge dürfen hier weiterhin nicht in Textform nachgewiesen werden, weil der Bau zu den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gehört.

Rechenbeispiel

Elektrobetrieb mit 12 Beschäftigten

Umsatz 2026
1,1 Mio. €
Anteil B2B
ca. 70 %
E-Rechnung ausstellen
ab 01.01.2027
Zeiterfassung (Entwurf)
bis zu 5 Jahre Übergang

Weil der Umsatz 2026 über 800.000 € liegt, muss die Software bis Jahresende E-Rechnungen erzeugen können – ein Jahr früher als kleinere Kollegen.

Woran scheitern Betriebe in der Praxis?

Abschlags- und Schlussrechnungen

Auch Abschlagsrechnungen fallen unter die E-Rechnungspflicht. Die Handwerkersoftware muss Abschläge im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format sauber verrechnen können.

Rechnungen an Privatkunden mit Firma

Saniert ein Selbstständiger sein privates Wohnhaus, ist das kein B2B-Umsatz für sein Unternehmen – hier bleibt die PDF-Rechnung zulässig.

Handwerkerausnahme beim Tachographen

Wer eigenes Material oder Werkzeug im Umkreis von 100 km transportiert und das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, kann von der Tachographenpflicht ausgenommen sein. Das gilt nicht für reine Lieferfahrten.

Welche 11 Fristen gelten für Handwerk?

  1. gilt
    gilt bereits

    E-Rechnungen empfangen können

    Wer: Alle Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer

    Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Die Rechnung muss im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1) lesbar und 8 Jahre unverändert archiviert werden.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  2. gilt
    gilt bereits

    Arbeitsbedingungen in Textform nachweisen

    Wer: Arbeitgeber – außer Branchen nach § 2a SchwarzArbG (u. a. Bau, Gastronomie, Spedition)

    Der Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen darf per E-Mail oder PDF erfolgen, wenn er speicher- und druckbar ist und der Arbeitgeber einen Empfangsnachweis anfordert.

    PersonalQuelle: § 2 NachwG (öffnet in neuem Tab)

  3. gilt
    gilt bereits

    Elektronische Kassen beim Finanzamt melden

    Wer: Betriebe mit elektronischer Kasse (TSE-pflichtig)

    Bestandskassen mussten bis 31.07.2025 über Mein ELSTER gemeldet sein. Neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden.

    KasseQuelle: § 146a Abs. 4 AO (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  4. gilt
    gilt bereits

    Steuerbescheide kommen digital

    Wer: Alle, die ihre Steuererklärung über ELSTER abgeben

    Bescheide werden als Regelfall im ELSTER-Postfach bereitgestellt und gelten am vierten Tag nach Bereitstellung als bekanntgegeben. Ab dann läuft die Einspruchsfrist – das Postfach muss regelmäßig geprüft werden.

    FinanzamtQuelle: § 122a AO (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  5. gilt
    gilt bereits

    Tachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t

    Wer: Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage

    Einbau eines digitalen Tachographen Gen2V2, Fahrerkarten, Datenarchivierung und Schulung zu Lenk- und Ruhezeiten.

    FuhrparkQuelle: IHK Ostthüringen: Tachographenpflicht ab 2,5 t (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  6. noch 105 Tage
    kommt

    Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – mittlere und große Unternehmen

    Wer: Wer Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder oder Kautschuk bzw. Erzeugnisse daraus in Verkehr bringt; Holzprodukte (ehem. EUTR) unabhängig von der Größe

    Vor dem Inverkehrbringen eine Sorgfaltserklärung mit Geodaten der Anbaufläche im EU-Informationssystem abgeben.

    LieferketteQuelle: EU-Kommission (Access2Markets): EUDR-Verschiebung (öffnet in neuem Tab)

  7. noch 107 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €

    Wer: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026

    Rechnungen an andere Unternehmen im Inland nur noch als E-Rechnung. PDF per E-Mail oder Papier sind für diese Betriebe ab 01.01.2027 nicht mehr zulässig.

    E-RechnungQuelle: § 27 Abs. 38 UStG (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  8. noch 287 Tage
    kommt

    EUDR – Kleinst- und Kleinunternehmen

    Wer: Kleinst- und Kleinunternehmen mit EUDR-Rohstoffen (außer Holzprodukte nach alter EUTR)

    Gleiche Pflicht zur Sorgfaltserklärung, ein halbes Jahr später als für größere Betriebe.

    LieferketteQuelle: EU-Kommission (Access2Markets): EUDR-Verschiebung (öffnet in neuem Tab)

  9. noch 472 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen

    Wer: Alle Unternehmen mit Rechnungen an andere inländische Unternehmen

    Die Übergangsfrist für Betriebe bis 800.000 € Umsatz und für EDI-Verfahren endet am 31.12.2027. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  10. noch 472 Tage
    Entwurf

    Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Umsatz

    Wer: Betriebe mit Bargeldeinnahmen und mehr als 100.000 € Umsatz (Bemessung: 2027)

    Laut Gesetzentwurf vom 07.08.2026 wird eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE Pflicht. Die offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe nicht mehr zulässig. Noch nicht beschlossen.

    KasseQuelle: Handwerksblatt: Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  11. offenTermin offen
    Entwurf

    Elektronische Arbeitszeiterfassung

    Wer: Arbeitgeber ab 10 Beschäftigten (laut Referentenentwurf)

    Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sollen elektronisch und am selben Tag erfasst werden. Übergang laut Entwurf: 1 Jahr für große Betriebe, 2 Jahre bis 250, 5 Jahre bis 50 Beschäftigte.

    PersonalQuelle: IHK Rhein-Neckar: Arbeitszeiterfassung 2026 (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen