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Vermieter, WEG-Verwaltungen, Wohnungsunternehmen

Digital umstellen im Bereich Vermietung & Hausverwaltung

Vermieter und Verwaltungen müssen bis 31.12.2026 alle Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler auf fernablesbare Geräte umrüsten – sonst dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

Zeitstrahl Vermietung & Hausverwaltung

← wischen · 6 Stichtage →
  1. seit 623 TagenE-Rechnungen empfangen können
  2. seit 445 TagenBarrierefreie Online-Shops und Buchungsstrecken
  3. seit 258 TagenSteuerbescheide kommen digital
  4. Stand der PrüfungHeute
  5. in 106 TagenHeizkostenzähler fernablesbar nachrüsten
  6. in 107 TagenE-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €
  7. in 472 TagenE-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen

Was ändert sich für Vermietung & Hausverwaltung?

Die Frist aus der Heizkostenverordnung ist die wichtigste Digitalpflicht der Wohnungswirtschaft 2026. Fernablesbare Geräte ermöglichen zugleich die monatliche Verbrauchsinformation, die Mieter bereits erhalten müssen.

Hausverwaltungen erhalten Rechnungen von Handwerkern, Stadtwerken und Dienstleistern – und müssen diese seit 2025 elektronisch empfangen und verarbeiten können.

Wer als Verwaltung mehr als 800.000 € Umsatz erzielt, stellt eigene Verwalterrechnungen an WEGs und Eigentümer ab 2027 als E-Rechnung aus, soweit diese Unternehmer sind.

Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus mit 18 Einheiten

Heizkostenverteiler
72 Stück
davon fernablesbar
0
Frist
31.12.2026
Risiko bei Versäumnis
3 % Kürzung je Mieter

Bei 1.100 € Heizkosten je Wohnung kostet das Versäumnis rund 594 € pro Jahr – mehr als viele Messdienstleister für die Umrüstung verlangen.

Woran scheitern Betriebe in der Praxis?

Kürzungsrecht pro Jahr

Das 3-%-Kürzungsrecht gilt für jede Abrechnungsperiode, in der die Geräte nicht fernablesbar sind – nicht nur einmalig.

WEG als Rechnungsempfänger

Eine WEG, die Wohnungen vermietet oder Photovoltaik betreibt, kann selbst Unternehmerin sein. Dann gilt für Rechnungen an sie die E-Rechnungspflicht.

Monatliche Verbrauchsinformation

Mit fernablesbaren Geräten muss die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV geliefert werden – praktisch über Nutzerportal, App oder E-Mail.

Welche 6 Fristen gelten für Vermietung & Hausverwaltung?

  1. gilt
    gilt bereits

    E-Rechnungen empfangen können

    Wer: Alle Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer

    Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Die Rechnung muss im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1) lesbar und 8 Jahre unverändert archiviert werden.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  2. gilt
    gilt bereits

    Barrierefreie Online-Shops und Buchungsstrecken

    Wer: Anbieter von Online-Shops und digitalen Diensten für Verbraucher – Kleinstunternehmen ausgenommen

    Shop, Terminbuchung und Bezahlvorgang müssen nach den Anforderungen des BFSG (in der Praxis WCAG 2.1 AA / EN 301 549) bedienbar sein. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört auf die Website.

    BarrierefreiheitQuelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  3. gilt
    gilt bereits

    Steuerbescheide kommen digital

    Wer: Alle, die ihre Steuererklärung über ELSTER abgeben

    Bescheide werden als Regelfall im ELSTER-Postfach bereitgestellt und gelten am vierten Tag nach Bereitstellung als bekanntgegeben. Ab dann läuft die Einspruchsfrist – das Postfach muss regelmäßig geprüft werden.

    FinanzamtQuelle: § 122a AO (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  4. noch 106 Tage
    kommt

    Heizkostenzähler fernablesbar nachrüsten

    Wer: Vermieter, WEGs und Hausverwaltungen mit verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung

    Alle Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler müssen fernablesbar sein. Sonst dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

    GebäudeQuelle: § 5 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  5. noch 107 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – Umsatz über 800.000 €

    Wer: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026

    Rechnungen an andere Unternehmen im Inland nur noch als E-Rechnung. PDF per E-Mail oder Papier sind für diese Betriebe ab 01.01.2027 nicht mehr zulässig.

    E-RechnungQuelle: § 27 Abs. 38 UStG (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  6. noch 472 Tage
    kommt

    E-Rechnung ausstellen – alle Unternehmen

    Wer: Alle Unternehmen mit Rechnungen an andere inländische Unternehmen

    Die Übergangsfrist für Betriebe bis 800.000 € Umsatz und für EDI-Verfahren endet am 31.12.2027. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.

    E-RechnungQuelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen