BFSG: Was Onlineshops seit 28.06.2025 erfüllen müssen
Kurz beantwortet
Seit 28.06.2025 müssen Unternehmen, die Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbieten, ihre Website oder App nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei gestalten. In der Praxis orientiert sich die Prüfung an WCAG 2.1 Stufe AA über die Norm EN 301 549. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Wen verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher erbringen. Dazu gehören Onlineshops, Buchungsstrecken für Hotels und Termine, Ticketverkauf, Online-Banking sowie Apps, über die ein Vertrag geschlossen wird.
Auch bestimmte Produkte fallen darunter, etwa Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader und Computer.
Wer ist ausgenommen?
| Kriterium | Grenze | Bedingung |
|---|---|---|
| Beschäftigte | weniger als 10 | beide Kriterien müssen erfüllt sein |
| Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | höchstens 2 Mio. € |
Ein Betrieb mit 12 Beschäftigten und 900.000 € Umsatz ist also nicht ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht in gleicher Weise.
Was wird konkret verlangt?
Die Anforderungen folgen den vier Prinzipien der WCAG: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Typische Prüfpunkte im Shop sind:
- vollständige Tastaturbedienbarkeit vom Produkt bis zur Bestellbestätigung,
- Textalternativen für Produktbilder und Icons,
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für normalen Text,
- beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen,
- ein Bezahlvorgang ohne Zeitlimits, die sich nicht verlängern lassen,
- Kompatibilität mit Screenreadern.
Zusätzlich braucht die Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an gut auffindbarer Stelle. Sie beschreibt die Dienstleistung, wie die Anforderungen erfüllt werden, und nennt die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Wie prüft ein Betrieb seinen Shop?
- Automatischer Test mit Werkzeugen wie Lighthouse oder axe – findet nur einen Teil der Fehler, etwa Kontraste und fehlende Alternativtexte.
- Tastaturtest: Den gesamten Kaufprozess nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten durchlaufen.
- Screenreader-Test mit VoiceOver (macOS/iOS) oder NVDA (Windows).
- Checkout-Anbieter prüfen: Eingebundene Zahlungsdienste müssen ebenfalls zugänglich sein.
Die Marktüberwachung liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg.
Warum lohnt sich die Umstellung über die Pflicht hinaus?
Barrierefreie Shops sind in der Regel auch schneller, besser strukturiert und für Suchmaschinen leichter lesbar. Saubere Überschriften, beschriftete Formulare und ausreichende Kontraste helfen allen Kunden – besonders auf dem Smartphone.
Die Fristen zu diesem Thema
- giltgilt bereits
Barrierefreie Online-Shops und Buchungsstrecken
Wer: Anbieter von Online-Shops und digitalen Diensten für Verbraucher – Kleinstunternehmen ausgenommen
Shop, Terminbuchung und Bezahlvorgang müssen nach den Anforderungen des BFSG (in der Praxis WCAG 2.1 AA / EN 301 549) bedienbar sein. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört auf die Website.
BarrierefreiheitQuelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Betrifft das BFSG reine B2B-Shops?
Nein. Das Gesetz schützt Verbraucher. Ein Shop, der ausschließlich an Unternehmen verkauft und Verbraucher wirksam ausschließt, fällt nicht darunter.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?
In der Regel nicht. Overlay-Werkzeuge beheben strukturelle Mängel wie fehlende Formularbeschriftungen oder unzugängliche Bezahlschritte nicht zuverlässig. Maßgeblich ist der zugrunde liegende Code.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen und Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Zusätzlich sind Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände möglich.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten