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Data Act: Access by Design seit 12.09.2026 und Cloud-Wechsel 2027

Aktualisiert Von der Redaktion digital-umstellen.de3 Quellen

Kurz beantwortet

Seit 12.09.2026 müssen vernetzte Produkte, die neu in Verkehr kommen, so gestaltet sein, dass Nutzer ihre Nutzungsdaten einfach, sicher und kostenlos abrufen können – direkt am Gerät oder über einen Server. Bestandsprodukte müssen nicht umgebaut werden. Ab 12.01.2027 dürfen Cloud-Anbieter für den Anbieterwechsel keine Entgelte mehr verlangen. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.

Was ist der Data Act?

Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) regelt, wer Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten nutzen darf. Er gilt seit dem 12.09.2025. Nutzer – Unternehmen wie Verbraucher – haben seitdem einen Anspruch auf Zugang zu den Daten, die ihre Geräte erzeugen.

Seit Ende Mai 2026 ist die Bundesnetzagentur in Deutschland zuständig und setzt die Regeln durch.

Was bedeutet „Access by Design“?

Access by Design heißt: Das Produkt wird von vornherein so konstruiert, dass Nutzungsdaten und Metadaten für den Nutzer

  • standardmäßig,
  • einfach, sicher und kostenlos,
  • in einem umfassenden, strukturierten, maschinenlesbaren Format

abrufbar sind – soweit das relevant und technisch machbar ist. Die Pflicht gilt für Produkte, die ab dem 12.09.2026 erstmals in Verkehr gebracht werden.

Welche Stichtage gelten?

Stichtage des Data Act
DatumPflichtBetroffen
12.09.2025Datenzugangsanspruch, Vertragsregeln, Cloud-Wechsel mit reduzierten Entgeltenalle
12.09.2026Access by DesignHersteller neuer vernetzter Produkte
12.01.2027keine Wechselentgelte mehrCloud-Anbieter

Was müssen Hersteller vor dem Verkauf offenlegen?

Vor Vertragsschluss müssen Käufer, Mieter oder Leasingnehmer informiert werden über:

  • Art, Format und geschätzten Umfang der erzeugten Daten,
  • ob Daten kontinuierlich und in Echtzeit erzeugt werden,
  • wie der Nutzer auf die Daten zugreifen, sie abrufen oder löschen kann,
  • ob der Hersteller die Daten selbst nutzt und zu welchem Zweck.

Was ändert sich für Cloud-Kunden?

Unternehmen können ihren Cloud-Anbieter künftig ohne Wechselentgelte verlassen. Seit 2025 dürfen Anbieter nur noch die tatsächlichen Kosten verlangen, ab 12.01.2027 gar keine mehr. Die Kündigungsfrist für den Wechsel beträgt höchstens zwei Monate.

Für Einkaufsabteilungen heißt das: Laufende Cloud-Verträge auf Wechselklauseln prüfen und bei Neuverträgen auf Exportformate achten.

Die Fristen zu diesem Thema

  1. gilt
    gilt bereits

    Data Act: Datenzugang ab Werk (Access by Design)

    Wer: Hersteller vernetzter Produkte, die ab 12.09.2026 neu in Verkehr kommen

    Nutzungsdaten müssen für Kunden einfach, sicher und kostenlos abrufbar sein – direkt am Gerät oder über einen Server. Bestandsprodukte müssen nicht umgebaut werden.

    DatenQuelle: Bundesnetzagentur: Datenzugang und Datennutzung (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  2. noch 118 Tage
    kommt

    Cloud-Wechsel ohne Wechselentgelt

    Wer: Anbieter von Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten

    Ab diesem Tag dürfen für den Anbieterwechsel keine Wechsel- oder Datenexportentgelte mehr verlangt werden. Verträge und Preislisten müssen angepasst sein.

    DatenQuelle: Verordnung (EU) 2023/2854, Art. 29 (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

Häufige Fragen

Welche Produkte gelten als vernetzt?

Alle Produkte, die Daten über ihre Nutzung oder Umgebung erfassen und über einen elektronischen Kommunikationsdienst übertragen können – etwa Maschinen, Kompressoren, Kühlanlagen, Aufzüge, Landmaschinen, Gebäudetechnik und Fahrzeuge.

Müssen Hersteller Geschäftsgeheimnisse herausgeben?

Nur unter Schutzmaßnahmen. Der Data Act erlaubt es, die Herausgabe von vertraulichen Maßnahmen abhängig zu machen oder in Ausnahmefällen zu verweigern, wenn ein schwerer wirtschaftlicher Schaden droht.

Gilt die Cloud-Regel auch für kleine Anbieter?

Die Wechselpflichten gelten grundsätzlich für alle Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten. Für maßgeschneiderte Dienste und Testversionen gibt es Ausnahmen.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Datenzugang und Datennutzung
  2. Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
  3. heise: Access by Design wird ab Herbst 2026 zur Pflicht

Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten