Registrierkassenpflicht: Entwurf sieht Start am 01.01.2028 vor
Kurz beantwortet
Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland noch nicht. Ein Gesetzentwurf vom 07.08.2026 sieht vor, dass Betriebe mit Bargeldeinnahmen und mehr als 100.000 € Umsatz ab 01.01.2028 eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE nutzen müssen; maßgeblich wäre der Umsatz 2027. Bereits heute gilt: Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss sie mit TSE betreiben und beim Finanzamt melden.
Gibt es schon eine Registrierkassenpflicht?
Nein. Stand 16.09.2026 besteht in Deutschland keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse zu verwenden. Es gilt aber die Einzelaufzeichnungspflicht, und wer sich für eine elektronische Kasse entscheidet, muss sie mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betreiben.
Seit Juni 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, am 07.08.2026 folgte ein überarbeiteter Gesetzentwurf. Einen Bundestagsbeschluss gibt es noch nicht.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
| Punkt | Geplante Regelung |
|---|---|
| Beginn | 01.01.2028 |
| Umsatzgrenze | über 100.000 € Jahresumsatz |
| Bemessungsjahr | 2027 |
| Technik | elektronisches Kassensystem mit zertifizierter TSE |
| Belegausgabe | entfällt für Beträge bis 30 € |
| Rechtsgrundlage | Änderung der Abgabenordnung |
Besonders betroffen wären Gastronomie, Bäckereien, Kioske, Friseure und Marktstände, die heute noch häufig mit offener Ladenkasse arbeiten.
Welche Kassenpflichten gelten bereits?
Drei Pflichten sind heute schon verbindlich:
- TSE-Pflicht: Jede elektronische Kasse braucht eine vom BSI zertifizierte Sicherheitseinrichtung.
- Belegausgabepflicht: Zu jedem Geschäftsvorfall ist ein Beleg anzubieten – auf Papier oder elektronisch.
- Meldepflicht: Seit 01.01.2025 werden Kassen über Mein ELSTER gemeldet. Bestandskassen mussten bis 31.07.2025 gemeldet sein, neue Kassen innerhalb eines Monats.
Wie sollten Betriebe sich jetzt vorbereiten?
Wer 2027 voraussichtlich mehr als 100.000 € Umsatz mit Bargeldanteil erzielt, sollte die Anschaffung eines TSE-Systems für Herbst 2027 einplanen. Dann bleibt Zeit für Schulung, Einrichtung und die Meldung innerhalb der Monatsfrist.
Bei der Auswahl lohnt ein Blick auf die Schnittstellen: Eine Kasse, die direkt E-Rechnungen für Geschäftskunden erzeugt und die ELSTER-Meldung automatisch übernimmt, spart ab 2028 doppelten Aufwand.
Da es sich um einen Entwurf handelt, können sich Umsatzgrenze und Starttermin im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entscheidet.
Die Fristen zu diesem Thema
- giltgilt bereits
Elektronische Kassen beim Finanzamt melden
Wer: Betriebe mit elektronischer Kasse (TSE-pflichtig)
Bestandskassen mussten bis 31.07.2025 über Mein ELSTER gemeldet sein. Neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden.
KasseQuelle: § 146a Abs. 4 AO (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- noch 472 TageEntwurf
Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Umsatz
Wer: Betriebe mit Bargeldeinnahmen und mehr als 100.000 € Umsatz (Bemessung: 2027)
Laut Gesetzentwurf vom 07.08.2026 wird eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE Pflicht. Die offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe nicht mehr zulässig. Noch nicht beschlossen.
KasseQuelle: Handwerksblatt: Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Darf ich heute noch eine offene Ladenkasse führen?
Ja. Die offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung zulässig. Laut Entwurf wäre sie ab 01.01.2028 für Betriebe über 100.000 € Umsatz nicht mehr erlaubt.
Bis wann muss eine neue Kasse gemeldet werden?
Innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Auch die Außerbetriebnahme ist innerhalb eines Monats zu melden – über Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle der Kassensoftware.
Entfällt die Bonpflicht?
Der Entwurf sieht vor, dass für Beträge bis 30 € kein Beleg mehr ausgegeben werden muss. Bis zur Verabschiedung gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO unverändert.
Quellen
- § 146a AO (Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme)
- Handwerksblatt: Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht
- flour: Registrierkassenpflicht 2027 – was geplant ist
Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten