KI-Verordnung nach dem Digital Omnibus: Pflichten für Firmen
Kurz beantwortet
Unternehmen, die KI einsetzen, müssen seit 02.02.2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen und verbotene KI-Praktiken unterlassen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI – etwa in Personalauswahl oder Kreditprüfung – gelten nach dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026) erst ab 02.12.2027, für KI in regulierten Produkten ab 02.08.2028.
Was hat der Digital Omnibus an der KI-Verordnung geändert?
Der Digital Omnibus zur KI ist eine Änderungsverordnung, die vor allem Fristen verschiebt. Rat und Parlament haben sich am 07.05.2026 geeinigt; die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 verkündet und gilt seit dem 27.07.2026.
Begründet wurde die Verschiebung damit, dass die harmonisierten technischen Normen, mit denen Anbieter die Konformität nachweisen, noch nicht vollständig vorliegen.
Welche Stichtage gelten jetzt?
| Datum | Was gilt | Status |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken, KI-Kompetenz (Art. 4) | gilt |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck | gilt |
| 02.12.2026 | Neue Verbote u. a. für Nudifier-Anwendungen | kommt |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-KI nach Anhang III (eigenständige Systeme) | verschoben von 02.08.2026 |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I | verschoben von 02.08.2027 |
Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4 konkret?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Mit dem Omnibus wurde die Formulierung entschärft: Es muss kein bestimmter Wissensstand jeder einzelnen Person garantiert werden.
Für einen typischen Betrieb reichen in der Regel:
- eine Liste der eingesetzten KI-Tools und ihrer Zwecke,
- eine kurze Schulung zu Chancen, Grenzen und typischen Fehlern,
- Regeln, welche Daten nicht in KI-Tools eingegeben werden dürfen,
- eine Dokumentation, wer wann geschult wurde.
Wann ist ein KI-System hochriskant?
Hochriskant sind KI-Systeme, die in den Bereichen von Anhang III eingesetzt werden. Für Unternehmen sind vor allem relevant:
- Beschäftigung: Filtern und Bewerten von Bewerbungen, Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung,
- Kreditwürdigkeit: Bonitätsbewertung natürlicher Personen,
- kritische Infrastruktur: Sicherheitskomponenten in Energie, Wasser oder Verkehr,
- Bildung: Bewertung von Prüfungen und Zulassungsentscheidungen.
Betreiber solcher Systeme müssen ab 02.12.2027 unter anderem menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren und Betroffene informieren. Anbieter tragen zusätzlich Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung.
Warum sollte man trotz Verschiebung jetzt anfangen?
Die Verschiebung ändert nichts an der Dokumentationslast. Wer KI in der Personalauswahl einsetzt, braucht bis Ende 2027 nachvollziehbare Unterlagen zu Datenquellen, Entscheidungslogik und Aufsicht. Diese lassen sich rückwirkend kaum erstellen.
Ein Inventar aller KI-Anwendungen ist deshalb der sinnvollste erste Schritt – es dient gleichzeitig als Nachweis für die KI-Kompetenzmaßnahmen.
Die Fristen zu diesem Thema
- giltgilt bereits
KI-Kompetenz im Team fördern
Wer: Alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten
Seit dem Digital Omnibus (in Kraft seit 27.07.2026) genügt es, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen – etwa Schulung und Nutzungsregeln. Verbotene KI-Praktiken sind seit 02.02.2025 untersagt.
Künstliche IntelligenzQuelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- noch 442 Tagekommt
Hochrisiko-KI: Pflichten für Anbieter und Betreiber
Wer: Unternehmen mit KI in Personalauswahl, Kreditprüfung, kritischer Infrastruktur u. a. (Anhang III)
Risikomanagement, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Dokumentation. Der Stichtag wurde vom 02.08.2026 verschoben; für KI in Produkten nach Anhang I gilt der 02.08.2028.
Künstliche IntelligenzQuelle: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus KI) (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Muss jedes Unternehmen, das ChatGPT nutzt, etwas tun?
Ja, in geringem Umfang: Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Praktisch sind das eine kurze Schulung und interne Nutzungsregeln, etwa zu vertraulichen Daten.
Wurde die KI-Verordnung durch den Omnibus abgeschafft?
Nein. Der Digital Omnibus verschiebt vor allem die Hochrisiko-Pflichten und entschärft die KI-Kompetenzpflicht. Verbote und Transparenzregeln bleiben bestehen.
Ist KI im Bewerbungsprozess erlaubt?
Ja, aber sie zählt zu den Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III. Ab 02.12.2027 müssen Betreiber menschliche Aufsicht, Protokollierung und Information der Betroffenen sicherstellen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
- activeMind.legal: Änderungen der KI-Verordnung durch den Digital Omnibus
- TÜV Consulting: Digital Omnibus – neue Fristen
- Haufe: Was ändert sich an der KI-Verordnung?
Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten