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Gesundheitswesen

Praxen, Pflege, Therapie: Alle TI- und E-Rezept-Fristen bis 2027

Aktualisiert Von der Redaktion digital-umstellen.de4 Quellen

Kurz beantwortet

Im Gesundheitswesen gelten die wichtigsten Digitalpflichten bereits: E-Rezept seit 01.01.2024, Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur seit 01.07.2025 und Befüllung der elektronischen Patientenakte seit 01.10.2025. Hilfsmittel werden ab 01.07.2027 elektronisch verordnet. Heilmittelerbringer wie Physiotherapie und Logopädie müssen bis 01.10.2027 an die TI angeschlossen sein – der Termin wurde vom 01.01.2026 verschoben.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschlossene digitale Netz des Gesundheitswesens. Über sie laufen E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und KIM-Nachrichten. Betrieben und spezifiziert wird sie von der gematik.

Wer an die TI angeschlossen ist, braucht einen Institutionsausweis (SMC-B), elektronische Heilberufsausweise und einen Zugangsweg – klassisch über einen Konnektor, zunehmend über ein TI-Gateway.

Welche Fristen gelten für welche Einrichtung?

Digitalfristen im Gesundheitswesen (Stand 16.09.2026)
StichtagPflichtBetroffen
01.01.2024E-Rezept für verschreibungspflichtige ArzneimittelVertragsarztpraxen, Apotheken
01.07.2025Anbindung an die TIambulante und stationäre Pflege
01.10.2025ePA-BefüllungPraxen, Kliniken, Apotheken
01.07.2027E-Verordnung für Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifenverordnende Praxen, Hilfsmittelerbringer
01.10.2027Anbindung an die TIPhysio, Ergo, Logopädie, Podologie

Was bedeutet die ePA-Befüllungspflicht im Alltag?

Seit 01.10.2025 müssen Praxen, Kliniken und Apotheken Behandlungsdaten in die „ePA für alle“ einstellen – etwa Befundberichte, Arztbriefe und Daten zur Medikation. Die Pflicht entfällt, wenn die versicherte Person der ePA oder der Einstellung bestimmter Daten widersprochen hat.

Die Praxissoftware prüft den Widerspruchsstatus beim Stecken der Gesundheitskarte. Für sensible Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen – gelten besondere Hinweispflichten.

Warum wurde die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer verschoben?

Der Bundestag hat am 06.11.2025 beschlossen, die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 zu verschieben. Hintergrund waren fehlende Ausweise, lange Lieferzeiten und ein noch nicht vollständiges Angebot an Praxissoftware.

Therapiepraxen sollten die Zeit nutzen: Ausweise haben erfahrungsgemäß Lieferzeiten von mehreren Wochen, und die TI-Pauschale zur Kostenerstattung setzt einen vollständigen Anschluss voraus.

Welche Schritte sind bis 2027 sinnvoll?

  1. Ausweise beantragen: eHBA bzw. eBA für die Berufsträger, SMC-B für die Einrichtung.
  2. Zugang wählen: Konnektor vor Ort oder TI-Gateway beim Dienstleister.
  3. Software prüfen: Unterstützt die Praxissoftware E-Verordnung, KIM und ePA?
  4. Team schulen: Abläufe für Widerspruchsprüfung, KIM-Postfach und E-Verordnung festlegen.

Größere Einrichtungen wie Kliniken, Labore und große MVZ sollten zusätzlich prüfen, ob sie unter NIS2 fallen.

Die Fristen zu diesem Thema

  1. gilt
    gilt bereits

    E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Wer: Vertragsärztliche Praxen, Apotheken

    Verordnungen für GKV-Versicherte werden elektronisch über die Telematikinfrastruktur ausgestellt und eingelöst.

    GesundheitswesenQuelle: gematik: E-Rezept (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  2. gilt
    gilt bereits

    Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden

    Wer: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

    Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit elektronischem Heilberufs- bzw. Institutionsausweis, KIM-Postfach und Zugriff auf ePA-Daten.

    GesundheitswesenQuelle: § 341 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  3. gilt
    gilt bereits

    Elektronische Patientenakte befüllen

    Wer: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken

    Befunde, Arztbriefe und Medikationsdaten sind in die ePA für alle einzustellen, sofern Versicherte nicht widersprochen haben.

    GesundheitswesenQuelle: BMG: ePA für alle (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  4. noch 288 Tage
    kommt

    Hilfsmittel elektronisch verordnen

    Wer: Verordnende Praxen, Sanitätshäuser, Hilfsmittelerbringer

    Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie bilanzierte Diäten werden per E-Verordnung über die TI abgewickelt.

    GesundheitswesenQuelle: § 360 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

  5. noch 380 Tage
    kommt

    TI-Pflicht für Heilmittelerbringer

    Wer: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie

    Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Der Termin wurde am 06.11.2025 vom 01.01.2026 verschoben.

    GesundheitswesenQuelle: VDD: TI-Pflicht verschiebt sich (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen

Häufige Fragen

Was brauche ich für den TI-Anschluss als Therapiepraxis?

Einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA), einen Institutionsausweis (SMC-B), einen Zugang zur TI über Konnektor oder TI-Gateway, ein KIM-Postfach und eine Praxissoftware mit TI-Modulen.

Müssen Sanitätshäuser E-Verordnungen annehmen?

Ab 01.07.2027 werden Hilfsmittel elektronisch verordnet. Hilfsmittelerbringer brauchen dafür rechtzeitig einen TI-Anschluss, um die Verordnungen abrufen zu können.

Gilt die ePA-Befüllungspflicht auch für Privatpatienten?

Die Pflicht betrifft die ePA für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen können ihren Versicherten eine ePA anbieten; die Befüllung richtet sich dann nach den jeweiligen Regelungen.

Quellen

  1. gematik: E-Rezept
  2. Bundesgesundheitsministerium: ePA für alle
  3. § 360 SGB V (Elektronische Übermittlung von Verordnungen)
  4. VDD: TI-Pflicht für Heil- und Hilfsmittelerbringer verschiebt sich

Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten