Praxen, Pflege, Therapie: Alle TI- und E-Rezept-Fristen bis 2027
Kurz beantwortet
Im Gesundheitswesen gelten die wichtigsten Digitalpflichten bereits: E-Rezept seit 01.01.2024, Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur seit 01.07.2025 und Befüllung der elektronischen Patientenakte seit 01.10.2025. Hilfsmittel werden ab 01.07.2027 elektronisch verordnet. Heilmittelerbringer wie Physiotherapie und Logopädie müssen bis 01.10.2027 an die TI angeschlossen sein – der Termin wurde vom 01.01.2026 verschoben.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschlossene digitale Netz des Gesundheitswesens. Über sie laufen E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und KIM-Nachrichten. Betrieben und spezifiziert wird sie von der gematik.
Wer an die TI angeschlossen ist, braucht einen Institutionsausweis (SMC-B), elektronische Heilberufsausweise und einen Zugangsweg – klassisch über einen Konnektor, zunehmend über ein TI-Gateway.
Welche Fristen gelten für welche Einrichtung?
| Stichtag | Pflicht | Betroffen |
|---|---|---|
| 01.01.2024 | E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel | Vertragsarztpraxen, Apotheken |
| 01.07.2025 | Anbindung an die TI | ambulante und stationäre Pflege |
| 01.10.2025 | ePA-Befüllung | Praxen, Kliniken, Apotheken |
| 01.07.2027 | E-Verordnung für Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen | verordnende Praxen, Hilfsmittelerbringer |
| 01.10.2027 | Anbindung an die TI | Physio, Ergo, Logopädie, Podologie |
Was bedeutet die ePA-Befüllungspflicht im Alltag?
Seit 01.10.2025 müssen Praxen, Kliniken und Apotheken Behandlungsdaten in die „ePA für alle“ einstellen – etwa Befundberichte, Arztbriefe und Daten zur Medikation. Die Pflicht entfällt, wenn die versicherte Person der ePA oder der Einstellung bestimmter Daten widersprochen hat.
Die Praxissoftware prüft den Widerspruchsstatus beim Stecken der Gesundheitskarte. Für sensible Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen – gelten besondere Hinweispflichten.
Warum wurde die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer verschoben?
Der Bundestag hat am 06.11.2025 beschlossen, die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 zu verschieben. Hintergrund waren fehlende Ausweise, lange Lieferzeiten und ein noch nicht vollständiges Angebot an Praxissoftware.
Therapiepraxen sollten die Zeit nutzen: Ausweise haben erfahrungsgemäß Lieferzeiten von mehreren Wochen, und die TI-Pauschale zur Kostenerstattung setzt einen vollständigen Anschluss voraus.
Welche Schritte sind bis 2027 sinnvoll?
- Ausweise beantragen: eHBA bzw. eBA für die Berufsträger, SMC-B für die Einrichtung.
- Zugang wählen: Konnektor vor Ort oder TI-Gateway beim Dienstleister.
- Software prüfen: Unterstützt die Praxissoftware E-Verordnung, KIM und ePA?
- Team schulen: Abläufe für Widerspruchsprüfung, KIM-Postfach und E-Verordnung festlegen.
Größere Einrichtungen wie Kliniken, Labore und große MVZ sollten zusätzlich prüfen, ob sie unter NIS2 fallen.
Die Fristen zu diesem Thema
- giltgilt bereits
E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Wer: Vertragsärztliche Praxen, Apotheken
Verordnungen für GKV-Versicherte werden elektronisch über die Telematikinfrastruktur ausgestellt und eingelöst.
GesundheitswesenQuelle: gematik: E-Rezept (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- giltgilt bereits
Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden
Wer: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit elektronischem Heilberufs- bzw. Institutionsausweis, KIM-Postfach und Zugriff auf ePA-Daten.
GesundheitswesenQuelle: § 341 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- giltgilt bereits
Elektronische Patientenakte befüllen
Wer: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken
Befunde, Arztbriefe und Medikationsdaten sind in die ePA für alle einzustellen, sofern Versicherte nicht widersprochen haben.
GesundheitswesenQuelle: BMG: ePA für alle (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- noch 288 Tagekommt
Hilfsmittel elektronisch verordnen
Wer: Verordnende Praxen, Sanitätshäuser, Hilfsmittelerbringer
Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie bilanzierte Diäten werden per E-Verordnung über die TI abgewickelt.
GesundheitswesenQuelle: § 360 SGB V (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
- noch 380 Tagekommt
TI-Pflicht für Heilmittelerbringer
Wer: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie
Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Der Termin wurde am 06.11.2025 vom 01.01.2026 verschoben.
GesundheitswesenQuelle: VDD: TI-Pflicht verschiebt sich (öffnet in neuem Tab)Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Was brauche ich für den TI-Anschluss als Therapiepraxis?
Einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA), einen Institutionsausweis (SMC-B), einen Zugang zur TI über Konnektor oder TI-Gateway, ein KIM-Postfach und eine Praxissoftware mit TI-Modulen.
Müssen Sanitätshäuser E-Verordnungen annehmen?
Ab 01.07.2027 werden Hilfsmittel elektronisch verordnet. Hilfsmittelerbringer brauchen dafür rechtzeitig einen TI-Anschluss, um die Verordnungen abrufen zu können.
Gilt die ePA-Befüllungspflicht auch für Privatpatienten?
Die Pflicht betrifft die ePA für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen können ihren Versicherten eine ePA anbieten; die Befüllung richtet sich dann nach den jeweiligen Regelungen.
Quellen
- gematik: E-Rezept
- Bundesgesundheitsministerium: ePA für alle
- § 360 SGB V (Elektronische Übermittlung von Verordnungen)
- VDD: TI-Pflicht für Heil- und Hilfsmittelerbringer verschiebt sich
Stand: 16.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt; alle Fristen und Zahlen wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Wie wir arbeiten